Die Kosten für das Ambulante Betreute Wohnen werden häufig vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. Wir beraten Sie auch hier individuell und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sofern das Einkommen oder Vermögen über den maßgeblichen Grenzen liegt, werden die Kosten vom Klienten selbst oder anteilig getragen. Liegen Einkommen und/oder Vermögen unter den maßgeblichen Grenzen, so erfolgt in der Regel die Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger (LVR). Dazu wird bei diesem ein Eingliederungshilfeantrag nach SGB IX (BTHG) gestellt. Beim Organisieren und der Weiterleitung der geforderten/notwendigen Unterlagen an den überörtlichen Sozialhilfeträger sowie bei der Prüfung, ob ggf. andere Kostenträger vorrangig zuständig sind, wird der Klient/die Klientin sofern nötig unterstützt.

Im Rahmen eines persönlichen Budgets können auch gezielt Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens bei „Neustart“ eingekauft werden. Im Erstgespräch wird der Klient auch über die eventuelle Kostenbeteiligung von unterhaltspflichtigen Verwandten informiert.